Zuständigkeitsfinder

Das Recht zum Führen der Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" erteilen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Bezeichnung „Deutsche Markenbutter“ für Ihr Produkt verwenden möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Herstellung und Qualität einhalten.


Leistungen nach Lebenslagen