Zuständigkeitsfinder
Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben registrieren und Kennnummer erteilen
Leistungsbeschreibung
Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.
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Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum , Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
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Voraussetzungen
Beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
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Rechtsgrundlage
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Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
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Verordnung (EG) Nr. 617/2008
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Bruteier-Kennzeichnungsverordnung (BruteiKennzV)
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Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
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Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
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Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
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Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
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Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
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Fachlich freigegeben am
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09.11.2021
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
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Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.