Zuständigkeitsfinder

Zulassung von Unternehmen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten (Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung)

Leistungsbeschreibung

Nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung dürfen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.

Dazu ist eine für die Arbeiten geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im notwendigen Umfang durch den Unternehmer nachzuweisen.

Formulare

Antrag auf Zulassung von Unternehmen zur Durchführung von Abbruch- und  Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen,  die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten (Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4  Gefahrstoffverordnung)

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Leistungen nach Lebenslagen