Zuständigkeitsfinder
Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf 1. Mio Euro pro Vorhaben begrenzt.
Was wird gefördert?
- Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
- Folgenutzung
- Grunderwerb