Zuständigkeitsfinder

LEADER-Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Über das Förderprogramm LEADER können Sie Unterstützung für Projekte im ländlichen Raum erhalten. Diese Förderung müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt laut ILE-Förderrichtlinie bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen kann dieser abweichen und bis zu 80% betragen. Die Förderhöhe legen die Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) in ihren Strategien selbst fest.
 

Was wird gefördert?
•    Vorbereitungskosten (im Rahmen einer Bewerbung als RAG während des Anerkennungsverfahrens zu Beginn einer Förderperiode
•    Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie
•    Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
•    Verwaltung und Sensibilisierung

Formulare

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, der Seite der Thüringer Vernetzungsstelle LEADER sowie auf den individuellen Seiten der Regionalen Aktionsgruppen LEADER ( RAG).

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen