Zuständigkeitsfinder
Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für ein Gemeindliches Entwicklungskonzept erhalten. Diese müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %, (maximal 50.000 EUR in sieben Jahren). Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
Die Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (GEK)