Zuständigkeitsfinder
Gewinnung von Personal für Forschung und Entwicklung (FuE) - FuE-Personal
Leistungsbeschreibung
Gefördert werden:
- die Gewinnung von zukünftigem Personal, u.a. für Forschung und Entwicklung, Marketing, Gestaltung
- die Weiterbildung von vorhandenem Personal für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Gestaltung, Durchsetzung bzw. Vermarktung von Innovationen sowie
- die Arbeit von Forschungsgruppen im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
in den Fördergegenständen:
1. Thüringen-Stipendium
- Gefördert wird die Vergabe von fest vereinbarten leistungsunabhängigen Firmenstipendien an Doktorand*innen oder Studierende aller Fachrichtungen, vor allem der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
2. Innovatives Personal
- Gefördert wird die unbefristete Neueinstellung von Personal mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung. Die geförderten Personen werden für Forschung und Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren sowie die daran anschließenden Tätigkeiten eingesetzt.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
3. Thüringen-Stipendium Plus
Als Thüringen-Stipendium Plus wird die Kombination von Thüringen-Stipendium mit der Einstellung als Innovatives Personal bezeichnet.
- Gefördert wird die Vergabe von Firmenstipendien an Doktorand*innen oder Studierende aller Fachrichtungen, vor allem der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule und die anschließend unbefristete Einstellung der Absolventin bzw. des Absolventen als FuE-Personal.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
4. Entsendung von FuE-Personal
- Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines FuE-Themas.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
5. Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal
- Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal aus einer Forschungseinrichtung oder aus einem Großunternehmen.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
6. Forschergruppen
- Gefördert werden Teams aus 3 bis 6 Mitarbeitern, die gemeinsam ein FuE Thema bearbeiten
Die Förderung umfasst die Personalausgaben der Mitarbeiter*innen der Forschergruppe und eine Pauschale von 15% der übrigen notwendigen Projektausgaben der Forschungseinrichtung.