Zuständigkeitsfinder
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Förderung zur Einrichtung von grundlegenden Dienstleistungsangeboten haben möchten, dann können Sie diese beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
Die Entwicklung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen in ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise:
- Pflegeeinrichtungen
- Betreuungseinrichtungen
- Ärztehäuser
- Dorfläden
Zudem können Sie eine Unterstüt zung für den Kauf, Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden erhalten. Ebenso für den Innenausbau und Grunderwerb.