Zuständigkeitsfinder
Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen einen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, wenn sie
- Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
- Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen wollen,
Die Antragstellung erfolgt über eine bundeseinheitliche Online-Datenbank.
Die Zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der/die Antragsteller/in einen Bescheid mit der Anerkennung der Pflanzenschutz-Sachkunde Die Karte wird anschließend vom Druckdienstleister per Post separat zugestellt. Diese Nachweiskarte berechtigt den Antragsteller/in zu der im Sachkundenachweis ausgewiesenen Tätigkeit.