Zuständigkeitsfinder

Förderung - Landesprogramm Tourismus (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus)

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Förderung sind:

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • digitale, zukunftsfähige und qualitativ hochwertige touristische Investitionsvorhaben, die dazu beitragen die Angebotsqualität vor Ort zu steigern und auf die zunehmenden individuellen Bedürfnisse der Gäste aus dem In- und Ausland abzielen,
  • Investitionsvorhaben zur Qualifizierung und einmaligen Umstellung digitaler Systeme auf die Thüringer Content Architektur Tourismus („ThüCAT-Start“),
  • touristische Marketingvorhaben mit besonderer überregionaler Wirksamkeit,
  • Maßnahmen der Destinationsentwicklung, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der Destinationsmanagementorganisationen (DMO) zu stärken und die touristische Wertschöpfung in den Destinationen zu erhöhen,
  •  Maßnahmen, die eine Entwicklung/Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur und zu wettbewerbsfähigen DMO unterstützen.

Adressaten der Förderung:

Zuwendungsempfänger einer Förderung für Vorhaben nach 2.1 und 2.2 der Richtlinie können sein:

  • Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse mit eigener Rechtsfähigkeit,
  •  steuerbegünstige Körperschaften, deren Gemeinnützigkeit nach § 60a AO gesondert festgestellt wurde.

Zuwendungsempfänger einer Förderung für Vorhaben nach 2.2 der Richtlinie und Vorhaben i.S. „ThüCAT-Start“ können weiterhin sein:

  • juristische Personen, wie Destinationsmanagement- (DMO) und regionale Tourismusorganisationen und im Bereich Kultur tätige Verbände, Vereine und Stiftungen sowie kommunale Tourismusgesellschaften.

Zuwendungsempfänger einer Förderung für Vorhaben nach 2.3 der Richtlinie können sein:

  • Destinationsmanagementorganisationen (DMO), die vom für Tourismus zuständigen Ministerium als solche anerkannt sind,
  • regionale Tourismusorganisationen, die noch nicht als DMO anerkannt sind, dies jedoch nachweislich anstreben oder einen Organisationszusammenschluss mit einer anerkannten DMO planen.

Umfang der Förderung:

Vorhaben nach 2.1 und 2.2 der Richtlinie
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Freistaates Thüringen gewährt.

  • der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • in Ausnahmefällen kann ein höherer Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
  • für Vorhaben gilt eine Höchstförderung pro Vorhaben von
    •  250.000 EUR (Investitionsvorhaben nach 2.1 der Richtlinie)
    • 100.000 EUR (Marketingvorhaben nach 2.2 der Richtlinie)

Vorhaben i.S. „ThüCAT-Start“
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Höhe von 7.500 EUR aus Mitteln des Freistaates Thüringen gewährt.

Vorhaben nach 2.3 der Richtlinie (DMO)
​​​​​​​ Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Fördersatz und Förderhöhe richten sich nach der erreichten Punktzahl i.S. des „Punktesystems für die Förderung von DMO in Thüringen“ in der jeweils gültigen Fassung.

Regionale Tourismusorganisationen, die noch nicht als DMO anerkannt sind, erhalten eine Anreizförderung von 25.000 EUR pro Jahr längstens bis zum 31.12.2022.

Formulare

Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.

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Leistungen nach Lebenslagen