Zuständigkeitsfinder

Thüringen Dynamik - Förderung

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Förderung:

THÜRINGEN-DYNAMIK ist hinsichtlich seiner Finanzierung ein „nachhaltiges Förderprodukt“: Das Programm wird aus einem revolvierenden Fonds gespeist, der zu 80 Prozent aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dotiert wird. Zins und Tilgung fließen in diesen Fonds zurück und stehen damit erneut für die thüringische Wirtschaftsförderung zur Verfügung.

Der Darlehensfonds soll im "Operationellen Programm Thüringen EFRE 2014-2020" zur Zielerreichung in der Prioritätsachse 2 - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu den nachfolgenden Output-Indikatoren beitragen:

  • Darlehensförderung für 240 Unternehmen
  • weitere private Investitionen i. H. v. 215 Millionen Euro als Hebelung der Fondsmittel
  • Schaffung von 2.200 zusätzlichen Arbeitsplätzen gemeinsam mit dem Förderprogramm Thüringen-Invest

Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zinsgünstige Darlehen für:

  • alle zu einem Vorhaben gehörenden neu anzuschaffenden betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie für Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen,
  • Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals) sowie für Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen

Adressaten der Förderung:

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors
  • Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe; Existenzgründer*innen in den genannten Branchen sowie natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die keine Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gemäß Artikel 1 Abs. 2-5 bzw. keine De-minimis-Beihilfen gemäß Artikel 1 Abs. 1 De-minimis-Verordnung erhalten können (dazu zählen u. a. die landwirtschaftliche Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur)
  • Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes, sofern bei der Herstellung/Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sind, Ausnahme: kleine und mittlere Unternehmen des Fleischerhandwerks,
  • Unternehmen/Freie Berufe der Forstwirtschaft (NACE 02.1), des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens, Apotheken, Rechtsanwält*innen, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Randziffer 24 i.V.m. Randziffer 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. gemäß Art. 2 Nr. 18 der AGVO,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

Umfang der Förderung:

  • Maximaler Finanzierungsbetrag: 2 Millionen Euro pro Antragsteller*in und Kalenderjahr.
  • Die gleichzeitige Beantragung einer 50 prozentige Haftungsfreistellung ist möglich.

Formulare

Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.

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Leistungen nach Lebenslagen