Zuständigkeitsfinder

Thüringen Invest - Förderung

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründer*innen sowie Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden.

Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden:

  • Anschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter materieller Wirtschaftsgüter,
  • immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen.

Adressaten der Förderung:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungssektors, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes und der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

Es werden nicht gefördert:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Nebenerwerbsunternehmen
  • Unternehmen des Bauhauptgewerbes und Bauträger
  • Unternehmen der Freizeitwirtschaft (z.B. Diskotheken, Spielhallen, Videoverleih, Fitnesscenter, Sauna, Solarien, Reiseveranstalter*innen und Eventmanagement)
  • Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus
  • Ausgaben für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
  • Investitionen in Flughafeninfrastruktur
  • Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung/Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind; Ausnahme: KMU des Fleischerhandwerkes sind förderfähig, sofern Investitionszuschüsse für das Vorhaben nicht aus ELER-Mitteln gewährt werden. Investitionen in die Schlachtung werden nicht gefördert.
  • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Unternehmen, die mit Kraftfahrzeugen handeln (gilt für Antragseingänge ab 01.01.2020)
  • bei Bauvorhaben Honorare für die Leistungsphasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), gilt für Antragseingänge ab 15.08.2020

Umfang der Förderung:

Zuschussförderung:

  • bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro
  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, maximal 50.000 Euro

Förderdarlehen:

projektbezogene Finanzierung bis zu 200.000 Euro über Ihre Hausbank,

  • 10 Jahre Laufzeit, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
  • Einzug der Zinsen: monatlich nachträglich
  • Einzug der Tilgungsraten monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
  • 100 Prozent Auszahlung der Darlehenssumme
  • Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Sicherheiten: Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Können keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden, kann die Bank eine 50 prozentige Haftungsfreistellung beantragen.

Formulare

Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.

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