Zuständigkeitsfinder
Thüringen Invest - Förderung
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründer*innen sowie Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden.
Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden:
- Anschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter materieller Wirtschaftsgüter,
- immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen.
Adressaten der Förderung:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungssektors, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes und der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.
Es werden nicht gefördert:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Nebenerwerbsunternehmen
- Unternehmen des Bauhauptgewerbes und Bauträger
- Unternehmen der Freizeitwirtschaft (z.B. Diskotheken, Spielhallen, Videoverleih, Fitnesscenter, Sauna, Solarien, Reiseveranstalter*innen und Eventmanagement)
- Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus
- Ausgaben für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
- Investitionen in Flughafeninfrastruktur
- Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung/Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind; Ausnahme: KMU des Fleischerhandwerkes sind förderfähig, sofern Investitionszuschüsse für das Vorhaben nicht aus ELER-Mitteln gewährt werden. Investitionen in die Schlachtung werden nicht gefördert.
- Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
- Unternehmen, die mit Kraftfahrzeugen handeln (gilt für Antragseingänge ab 01.01.2020)
- bei Bauvorhaben Honorare für die Leistungsphasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), gilt für Antragseingänge ab 15.08.2020
Umfang der Förderung:
Zuschussförderung:
- bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro
- bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, maximal 50.000 Euro
Förderdarlehen:
projektbezogene Finanzierung bis zu 200.000 Euro über Ihre Hausbank,
- 10 Jahre Laufzeit, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- Einzug der Zinsen: monatlich nachträglich
- Einzug der Tilgungsraten monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
- 100 Prozent Auszahlung der Darlehenssumme
- Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Sicherheiten: Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Können keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden, kann die Bank eine 50 prozentige Haftungsfreistellung beantragen.