Zuständigkeitsfinder

Ausländische Berufsqualifikationen landesrechtlich nicht reglementierter Grüner Berufe anerkennen

Leistungsbeschreibung

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation auf dem Gebiet der Land- und Hauswirtschaft im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Für die nachstehenden beruflichen Abschlüsse

  • Fachagrarwirt/in Herdenmanagement
  • Geprüfter Berufsspezialist für ökologischen Landbau
  • Fachagrarwirt für ökologischen Landbau
  • Helfer/in in der Landwirtschaft
  • Gartenbauwerker/in
  • Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
  • Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen

als auch für folgende schulische Abschlüsse

  • Staatlich geprüfter Wirtschafter/ Staatlich geprüfte Wirtschafterin Fachrichtung Landwirtschaft oder Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau
  • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin Fachrichtung Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfter Techniker / Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau

 können Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

Formulare

Ihren Antrag können Sie formlos schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle stellen.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen