Zuständigkeitsfinder
Ausländische Berufsqualifikationen landesrechtlich nicht reglementierter Grüner Berufe anerkennen
Leistungsbeschreibung
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation auf dem Gebiet der Land- und Hauswirtschaft im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Für die nachstehenden beruflichen Abschlüsse
- Fachagrarwirt/in Herdenmanagement
- Geprüfter Berufsspezialist für ökologischen Landbau
- Fachagrarwirt für ökologischen Landbau
- Helfer/in in der Landwirtschaft
- Gartenbauwerker/in
- Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
- Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen
als auch für folgende schulische Abschlüsse
- Staatlich geprüfter Wirtschafter/ Staatlich geprüfte Wirtschafterin Fachrichtung Landwirtschaft oder Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau
- Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin Fachrichtung Landwirtschaft
- Staatlich geprüfter Techniker / Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau
können Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.