Zuständigkeitsfinder

Personenbeförderung - Taxigenehmigung erhalten

Leistungsbeschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung.

Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

Der sogennte Gelegenheitsverkehrt schließt unter anderem den Verkehr mit Taxen ein.

Für die Genehmigung haben Unternehmer folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs und die fachliche Eignung des Unternehmers muss gewährleistet sein.

Die Antragssteller, bzw. mit der Führung der Geschäfte vertraute Personen müssen zuverlässig sein.

Außerdem muss der Betriebssitz im Inland sein.

Die Genehmigung wird zeitlich befristet erteilt (je nach Beförderungsmittel).

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Onlinedienst vorhanden: Nein
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Leistungen nach Lebenslagen