Zuständigkeitsfinder

Tiermedizinische/r Fachangestellte/r – Gleichwertigkeit einer ausländischen beruflichen Qualifikation feststellen

Leistungsbeschreibung

Tiermedizinische Fachangestellte assistieren Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter/innen. Außerdem führen sie organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.

Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation erworben, die zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der inländische Ausbildungsnachweis als Tiermedizinische/r Fachangestellte/r berechtigt und wollen in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Der Beruf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, der in Deutschland nicht reglementiert ist. Wenn Sie gleichwohl die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss überprüfen lassen wollen, können Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen. Die zuständige Stelle stellt auf Antrag die Gleichwertigkeit fest, sofern

  • der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis die Befähigung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende inländische Ausbildungsnachweis belegt und
  • zwischen der nachgewiesenen Berufsqualifikation und der entsprechenden inländischen Berufsqualifikation keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Formulare

Anträge und Formulare finden Sie im Zentralen Thüringer Formularservice.
(Wir bereiten vor, dass Sie alle erforderlichen Anträge und Formulare über den Zentralen Thüringer Formularservice finden können)

Ihren Antrag können Sie auch elektronisch bei der zuständigen Stelle über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellen.
(Wir bereiten vor, dass Sie ihren Antrag elektronisch über das Portal des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen stellen können)

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Leistungen nach Lebenslagen