Zuständigkeitsfinder

Ingenieurkammer - Ruhen der Mitgliedschaft/Eintragungen

Leistungsbeschreibung

Kammermitgliedern wird gemäß § 13 Abs. 6 Satz 1 ThürAIKG ein zeitlich begrenztes Ruhen der Mitgliedschaft ermöglicht.

Formulare

Diese finden Sie unter www.ikth.de, im internen Bereich Menüpunkt „Intern – Formulare und Vordrucke“.

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Ingenieurkammer Thüringen - Ruhen der Mitgliedschaft/Eintragungen

www.ikht.de

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen