Zuständigkeitsfinder

Ingenieurkammer - Eintragung in die Interessentenliste (§ 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG)

Leistungsbeschreibung

In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürAIKG die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.

Ziel dieser Initiative ist es, den Ingenieurnachwuchs über aktuelle berufsständige Themen zu informieren und die Gelegenheit zu bieten, sich mit den Einrichtungen und Leistungen der Ingenieurkammer Thüringen vertraut zu machen.

Mit der Eintragung in das Interessentenverzeichnis sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer formalen Mitgliedschaft verbunden.

Formulare

Diese finden Sie unter www.ikth.de, Menüpunkt „Mitglieder – Mitglied werden“.

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

https://ikth.de/mitglieder/mitglied-werden  

Ingenieurkammer Thüringen - Eintragung in die Interessentenliste

www.ikht.de

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen