Zuständigkeitsfinder
Architektenkammer - Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Ruheständler)
Leistungsbeschreibung
Üben Sie keine berufliche Tätigkeit mehr als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in aus und verzichten Sie auf die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste der Architektenkammer Thüringen, können Sie sich in das Mitgliederverzeichnis für freiwillige Mitglieder (Ruheständler) der Architektenkammer Thüringen eingetragen lassen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Thüringen haben.
Als freiwilliges Mitglied sind Sie nicht (mehr) berechtigt die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ zu führen. Auf Antrag kann Ihnen die Architektenkammer aber die Erlaubnis erteilen, die genannten Berufsbezeichnungen jeweils mit dem Zusatz „im Ruhestand“ oder „i.R.“ zu führen.
Als freiwilliges Mitglied sind Sie nicht (mehr) bauvorlageberechtigt.