Zuständigkeitsfinder

Markscheider - Ausländische Berufsqualifikation anerkennen (Niederlassung)

Leistungsbeschreibung

Die Berufsbezeichnungen Markscheiderin und Markscheider sind in Thüringen geschützt. Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Thüringen in eine Tätigkeit ausüben wollen, die durch Rechtsvorschrift anerkannten Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten ist, bedarf es der formalen Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung.

Mit der Berechtigung dürfen Sie sich offiziell „Markscheiderin“ oder „Markscheider“ nennen und ohne Einschränkung in dem Beruf arbeiten.

Auch mit Berufsqualifikation aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz können Sie in Thüringen die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten.

Formulare

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen