Zuständigkeitsfinder

Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung im Pflanzenschutz beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen nur

  • beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2009/128/EG beraten, oder
  • Personen anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden

wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen.

Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder im Pflanzenschutz beraten, beantragen Sie mit Hilfe der bundesweiten Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inkl. Beratung.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

Die erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Bescheinigungen, Kostenübernahmeerklärung) können Sie im Antragsverfahren online hochladen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der Antragsteller mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.

Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bescheid mit der Anerkennung der Sachkunde. Nach Zahlungseingang erfolgt bundesweit einmal im Monat die Herstellung der Sachkundenachweis-Karten. Die Karte wird Ihnen vom Druckdienstleister per Post zugestellt.

Ergänzung für Thüringen:

Der Antrag auf Anerkennung der Sachkunde und Ausstellung  der Ausweiskarte sollte zeitnah nach bestandener Prüfung erfolgen.

Formulare

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