Zuständigkeitsfinder
Zulassung einer Prüfstelle nach Rohmilchgüteverordnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Prüfstelle nach der Rohmilchgüteverordnung betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür die Zulassung der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
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Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum , Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
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Voraussetzungen
Die Tätigkeit als Prüfstelle setzt die Erfüllung der Anforderungen des Teils 3 „Mindestkriterien an Prüfstellen, die Haupt- bzw. Typprüfungen durchführen“ der DIN 11868:2016-03 „Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen“ voraus.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser schriftlicher Antrag
- Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen der DIN 11868:2016-03 „Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen“ - Teil 3 „Mindestkriterien an Prüfstellen, die Haupt- bzw. Typprüfungen durchführen“
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Rechtsgrundlage
- Milch- und Fettgesetz (MilchFettG)
- Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MarktONOG)
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§ 14 Rohmilchgüteverordnung (RohmilchgütV)
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Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
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Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
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Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
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Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
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Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
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Fachlich freigegeben am
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09.11.2021
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss Ihnen vor dem Beginn der Durchführung von Prüfungen erteilt worden sein.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
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Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines Antrags und Vorliegen der Voraussetzungen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen.