Zuständigkeitsfinder

Regulierungskammer des Freistaates Thüringen

Leistungsbeschreibung

In den Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde gehören Energieversorgungsunternehmen, an deren Elektrizitäts- oder Gasverteilernetz jeweils weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind. Ab 100.000 Kunden, oder bei Unternehmen deren Versorgungsgebiet sich über mehrere Bundesländer erstreckt, wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).

Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden prüfen und genehmigen lediglich die Netzentgelte. Eine Überprüfung der Endkundenpreise für Strom und Gas fällt nicht in die Zuständigkeit der Regulierungsbehörden, sondern in die der jeweiligen Kartellbehörden oder Zivilgerichte. Dem Bundeskartellamt obliegt dabei die Überprüfung von Strom- und Gaspreisen in überregionalen Märkten, was im Strom und Gasbereich ganz überwiegend der Fall ist.

Formulare

Für Mitteilungen und Meldungen sollen bis auf Weiteres die von der BNetzA zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, es sei denn, die Landesregulierungsbehörde gibt etwas anderes bekannt.

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Leistungen nach Lebenslagen