Zuständigkeitsfinder

Fahrerkarte beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
  • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

Ausnahmeregelungen  ergeben sich aus § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen