Zuständigkeitsfinder

Ernährungsnotfallvorsorge

Leistungsbeschreibung

Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln erfolgt in Deutschland grundsätzlich über den freien Markt. Es sind aber Fälle denkbar, in denen die Versorgung auf diesem Wege nicht mehr möglich ist. Die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge hat daher die Aufgabe, im Verteidigungs- und Spannungsfall sowie im Falle einer nicht-militärisch bedingten Versorgungskrise die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln durch hoheitliche Maßnahmen sicherzustellen. Hierfür sind bereits heute alle notwendigen Vorkehrungen für eine ausreichende Versorgung zu treffen.

Die Bundesregierung hat deshalb als rechtliche Grundlagen das

Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise geschaffen.

Dadurch soll im Verteidigungsfall und Spannungsfall sowie im Falle einer nicht-militärisch bedingten Versorgungskrise eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ermöglicht werden.

Eine nicht-militärisch bedingte Versorgungskrise kann infolge einer Naturkatastrophe, eines besonders schweren Unglücksfalles, einer Sabotagehandlung, einer wirtschaftlichen Krisenlage oder eines sonstigen vergleichbaren Ereignisses eintreten.


Leistungen nach Lebenslagen