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Auslands-BAföG beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie abhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.

Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.

Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

Grundsätzlich können folgende Zuschläge zum Bedarf geleistet werden:

  • Monatlicher Auslandszuschlag bei einer Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz
  • Studiengebühren längstens für ein Jahr bis zu EUR 5.600
  • Reisekosten für eine Hin- und Rückreise innerhalb Europas EUR 250, außerhalb Europas EUR 500 (auch für ein Praktikum)
  • Krankenversicherung (auch für ein Praktikum)

Die Förderung erfolgt grundsätzlich wie die Grundförderung.
 Die Studiengebühren werden stets als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

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Leistungen nach Lebenslagen