Zuständigkeitsfinder
Schutz vor nichtionisierender Strahlung - Überprüfung von Anlagen - Bekanntgabe als Prüfstelle
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Behörde hat die Einhaltung der Bestimmungen beim Betreiben von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen außerhalb der Medizin, auch gewerbliche Anwendung genannt (z.B. Solarien), zu überwachen.
Im Rahmen dieser Überwachung kann die zuständige Behörde auch anordnen, dass eine Anlage von einer Stelle überprüft wird, die erforderliche Messungen durchführen kann. Wenn Sie Prüfungen von Solaranlagen und vergleichbaren Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Mensch anbieten möchten, bedarf das einer Bekanntgabe Ihrer Einrichtung als Prüfstelle.