Zuständigkeitsfinder

Schutz vor nichtionisierender Strahlung - Überprüfung von Anlagen - Bekanntgabe als Prüfstelle

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Behörde hat die Einhaltung der Bestimmungen beim Betreiben von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen außerhalb der Medizin, auch gewerbliche Anwendung genannt (z.B. Solarien), zu überwachen.

Im Rahmen dieser Überwachung kann die zuständige Behörde auch anordnen, dass eine Anlage von einer Stelle überprüft wird, die erforderliche Messungen durchführen kann. Wenn Sie Prüfungen von Solaranlagen und vergleichbaren Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Mensch anbieten möchten, bedarf das einer Bekanntgabe Ihrer Einrichtung als Prüfstelle.

Formulare

Der Antrag auf Bekanntgabe als Prüfstelle wird formlos eingereicht.

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Leistungen nach Lebenslagen