Zuständigkeitsfinder

Ausländische Berufsqualifikationen als Übersetzer bzw. Übersetzerin ausüben

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des ermächtigten Übersetzersbzw. der ermächtigten Übersetzerin ist reglementiert. Er berechtigt zur schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit als ermächtigter Übersetzer bzw. Übersetzerin kann erst nach der Ermächtigung durch den  zuständigen Präsidenten oder die zuständige Präsidentin des Landgerichts ausgeübt werden.

Formulare

Der Antrag auf Ermächtigung als Übersetzer bzw. Übersetzerin kann formlos gestellt werden. Es kann auch das unter folgendem Link hinterlegte Formular genutzt werden:

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Leistungen nach Lebenslagen