Zuständigkeitsfinder

Infrastrukturförderung

Leistungsbeschreibung

Die Infrastrukturförderung, als Teil der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW), dient der Verbesserung und Entwicklung regional- und strukturpolitisch bedeutsamer Infrastrukturmaßnahmen. Mit der Gewährung von GRW-Zuschüssen können wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden, die für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.

Förderfähig sind folgende Infrastrukturmaßnahmen:

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände
  • Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen für Gewerbebetriebe
  • Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung und Reinigung von gewerblichem Abwasser
  • Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen sowie im Rahmen der Anbindung von Gewerbebetrieben
  • Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Fortbildung und Umschulung für die gewerbliche Wirtschaft
  • der Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren für kleine und mittlere Unternehmen
  • Regionalmanagementvorhaben und Regionalbudgetvorhaben einschließlich regionalwirtschaftlicher Entwicklungskonzepte

Nicht gefördert werden :

  • die Errichtung oder der Ausbau von Versorgungsleitungen und -verteilungsanlagen außerhalb des Erschließungsgebietes,
  • die Errichtung oder der Ausbau von Kommunikationsverbindungen zur Anbindung von förderfähigen Betrieben im Sinne der GRW,
  • die Errichtung oder der Ausbau von Anlagen für die Beseitigung von Abfall,
  • die Errichtung oder der Ausbau von Abwasserbehandlungsanlagen im Rahmen der Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände,
  • die Errichtung oder der Ausbau von staatlichen berufsbildenden Schulen und von berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft,
  • die Errichtung oder der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, deren Bildungsangebot nicht vom staatlichen Ausbildungsauftrag erfasst wird
  • Maßnahmen im Rahmen der Experimentierklausel von Teil II. B. Ziffer 4.6 des GRW-Koordinierungsrahmens,
  • eine Erschließung nach Maß (Nutzung der Infrastruktur nur von einem Unternehmen,
  • die Herstellung von Infrastrukturanlagen, die keinen diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen,
  • Maßnahmen zugunsten von der GRW-Förderung ausgeschlossener Wirtschaftsbereiche,
  • Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels,
  • Maßnahmen des Bundes oder des Landes,
  • die Erschließung von Sondergebieten (Ausnahme SO Fremdenverkehr),
  • die Erschließung von Mischgebieten,
  • die Ersatzbeschaffung (Wiederbeschaffung) der vorhandenen Ausstattung,
  • Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung.

Formulare

Werden nach erfolgreichem Vorverfahren zur Verfügung gestellt.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen