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Bildungskredit Bewilligung

Leistungsbeschreibung

Eine Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Studierende und Schüler ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Bildungskredit. Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern spielen keine Rolle. Sicherheiten werden von dem Antragsteller nicht verlangt. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit haben Sie jedoch nicht.

Für ein Studium kann Ihnen das Darlehen zunächst nur bis zum Ende des zwölften Hochschulsemesters bewilligt werden. Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums (24 Monate) beenden können. Von Studierenden der Humanmedizin wird das praktische Jahr als Zugangsvoraussetzung für die Abschlussprüfung verlangt.

Auch werden nur Ausbildungen an Einrichtungen gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) anerkannt sind.

Ausländische Studierende müssen besondere Voraussetzungen (gemäß § 8 BAföG) erfüllen.

Studierenden an ausländischen Universitäten kann ein Bildungskredit bewilligt werden, wenn das Studium mit dem an einer deutschen (Fach-)Hochschule vergleichbar ist.

Bei einer schulischen Ausbildung kann ein Bildungskredit nur in den letzten 24 Monaten der Ausbildung bewilligt werden. Zudem muss die Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden und nach dem BAföG förderfähig sein.

Auszahlung und Rückzahlung

Den Bildungskredit zahlt Ihnen die KfW Bankengruppe in bis zu 24 monatlichen Raten zu je EUR 100, 200 oder 300 aus, das heißt bis zu EUR 7.200. Wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird, zum Beispiel für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann bis zur Höhe von EUR 3.600 ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, wenn insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und EUR 7.200 nicht überschritten wird.

Die ersten vier Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Danach beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu EUR 120, die vierteljährlich am Quartalsende eingezogen werden. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.

Sie können den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.

Zinsen

Für die Laufzeit fallen Zinsen an. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Nominalzinssatz enthält einen Verwaltungskostenzuschlag von jährlich einem Prozent.

Formulare

Alternativ können Sie die Antragsformulare auch beim Bundesverwaltungsamt anfordern:

  • schriftlich: über die Adresse
    Bundesverwaltungsamt
    Abteilung IV 4
    50728 Köln
  • E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de
  • telefonisch: +49 22899 358-4492 oder +49 221 758-4492
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