Zuständigkeitsfinder

Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ab 01.01.2013

Leistungsbeschreibung

Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den redlichen Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen.

Seit dem 01.01.2013 ist die Führung des Schuldnerverzeichnisses völlig neu geregelt und modernisiert worden. In jedem Bundesland besteht seitdem nur ein Schuldnerverzeichnis, welches bei einem zentralen Vollstreckungsgericht eingerichtet wurde. In Thüringen ist dieses beim Amtsgericht Meiningen erfolgt. Die Einsicht ist bundesweit nur über das Internet möglich .

Aus dem Schuldnerverzeichnis kann jeder Auskunft erhalten, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke verwendet werden sollen (siehe unter Voraussetzungen).


Kammern (z.B. Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern) oder Handels- und Wirtschaftsauskunfteien, können Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis beziehen und an ihre Mitglieder weitergeben.

Formulare

Formlos über das genannte Internetportal

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Leistungen nach Lebenslagen