Zuständigkeitsfinder

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Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus Registern.
Leistungen
  • Handwerksrolle: Antrag auf Löschung

    Löschung des Eintrags in der Handwerksrolle / Gewerbeverzeichnisse (HWK)  (z.B. wegen Aufgabe des Handwerks), muss bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) vorgenommen werden.

  • Zertifizierungsdiensteanbieter - Einstellung der Tätigkeit

    Zertifizierungsdiensteanbieter - Einstellung der Tätigkeit Wenn Tätigkeit eingestellt wird, muss dies der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Liste der Zertifizierungsdiensteanbieter, die ihre Tätigkeit eingestellt haben, ist auf Internetseiten der Bundesnetzagentur...

  • Anmeldung nicht lizenzpflichtiger Postdienstleistungen (Aufnahme, Änderung und Beendigung)

    Anzeige der Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs von Postdienstleistungen Entgegennahme Aufnahme, Änderung und Beendigung von nicht lizenzpflichtigen Postdienstleistungen müssen gemeldet werden Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen, abhängig vom Anzeigenaufkommen und dem Vorhandensein aller...

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Leistungen nach Lebenslagen