Zuständigkeitsfinder

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Gerichtliche Entscheidungen
Keine Einigung in Sicht? Es gibt Konflikte, die Unternehmen nicht selbst lösen können und deshalb ein Gericht anrufen. Informationen über und Verwaltungsleistungen zum Thema Justiz und Recht finden Sie hier.
Leistungen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Verkehrsordnungswidrigkeiten Verwarnung oder Bußgeldverfahren möglich mit Verwarnungsgeld bei 5 bis 55 Euro Bußgeldverfahren ab 60 Euro bzw. bei Ablehnung des Verwarnungsgelds Zuständig: Stelle, von der Sie die Verwarnung, den Anhörbogen oder den Bußgeldbescheid erhalten haben

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Leistungen nach Lebenslagen