Zuständigkeitsfinder
Produkt- und Stoffzulassung
Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.Leistungen
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hochradioaktive Strahlenquellen
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Futtermittel
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Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten
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Herstellung von Arzneimitteln
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Inverkehrbringen von giftigen Stoffen oder Zubereitungen
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Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet
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Vollständigkeitserklärung bei der örtlich zuständigen IHK für Verkaufsverpackungen, die in den Verkehr gebracht werden
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Anzeige zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
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Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein
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Bauart von Fahrzeugteilen