Zuständigkeitsfinder
An- und Abmelden von Fahrzeugen
Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.Leistungen
- Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeug
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Kraftfahrzeugzulassung - Kraftfahrzeug ummelden
Kraftfahrzeug Ummeldung ohne Halterwechsel bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden Ummeldung muss unverzüglich an der örtlich zuständigen Zulassungsstelle erfolgen bei Ummeldung ohne Halterwechsel besteht bundesweit die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme...
- Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen
- Überlassung eines Fahrzeuges
- Bootszeugnis
- Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
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Kraftfahrzeug Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen
Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-Land Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, muss beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen eingereicht werden. Es fallen Gebühren an. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.