Zuständigkeitsfinder

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Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Für den großen Überblick: Unternehmen melden je nach Branche Zahlen, Daten und Fakten für Statistiken, die dann auch oft für alle nutzbar sind. In vielen Fällen geht das auch online. Hier finden Sie eine Übersicht über statistische und andere Meldungen sowie über die zuständigen Behörden.
Leistungen
  • Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen

    Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen Wer Aale in Gewässer einsetzt, muss über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch. Aal-Besatzbuch führen mit Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen...

  • Vogelgrippe

    Der Fund von toten Vögeln bzw. beim Verdacht auf Vogelgrippe in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, muss die zuständige Behörde informiert werden. Zuständig: das für den Wohnort zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt.

  • Geflügelpest

    Die Klassische Geflügelpest ("Vogelgrippe") ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen....

  • Immissionsschutz: Bekanntgabe von Stellen im Sinne von § 26 BImSchG

    Die zuständige Überwachungsbehörde kann nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder - soweit § 22 Anwendung findet - einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, Art und Ausmaß der von der Anlage ausgehenden Emissionen sowie...

  • Meldepflicht bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. Wenn Sie dies nicht...

  • Meldepflicht in Beherbergungsstätten

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden. Besonderer Meldeschein...

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Leistungen nach Lebenslagen