Zuständigkeitsfinder

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Todesfall
Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bestattung und die notwendigen Formalitäten.
Leistungen
  • Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz Nachträgliche Beurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls einer/s Deutschen ohne Wohnsitz im Inland in ein deutsches Sterberegister. Der Antrag auf Nachbeurkundung kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen...

  • Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Sterbeurkunde Ausstellung jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde...

  • Sterbefall - anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss angezeigt werden. Dies kann auch durch eine Klinik oder sonstige Einrichtung in der der Tod eingetreten ist oder das Bestattungsunternehmen erfolgen. Zuständig: das Standesamt der Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

  • Bestattung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

  • Leichenpass - Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung Wer einen Leichenpass benötigt, der/die kann diesen bei der zuständigen Stelle beantragen. Die benötigten Unterlagen (beurkundeter Original-Totenschein Teil I, Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung, Route der Überführung) sind vorzulegen. Es fallen Gebühren...

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Leistungen nach Lebenslagen