Zuständigkeitsfinder
Veranstaltungen und Feste
Brauchtum und Vergnügen sind wichtig. Damit Ihre Feier oder öffentliche Veranstaltung ein Erfolg wird, unterstützen Sie die Behörden in vielen Fällen. Bitte informieren Sie jedoch die Verwaltung vorab, damit mögliche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Hier finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Veranstaltungen, Versammlungen oder Sondernutzungen.Leistungen
- Sondernutzung von Straßen
- Verkehrsraumeinschränkung
- Veranstaltung
- Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer
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Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen
Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung Verkehrsraumeinschränkung unterschiedliche Gründe ganze oder teilweise Straßenabsperrung Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absprerrungen für eine Veranstaltung Verkehrsteilnehmende und Öffentlichkeit...
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Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft Sondernutzung von Straßen zum Beispiel für Verkauf von Waren, Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé, Ausübung von Straßenkunst Es fallen Gebühren an. Erlaubnis erteilt die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt...
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Anzeige Osterfeuer/Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer
Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige Anzeigepflicht von Traditionsfeuer/Brauchtumsfeuer, Lagerfeuern Anzeige hat spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen Anzeigepflicht besteht bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen kommunale Satzungen können Anzeige oder...
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Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft Erlaubnis für eine Sondernutzung von Bundesstraßen und Landesstraßen über den Gemeingebrauch hinaus. Das sind Baustellenzufahrt Anlage einer dauerhaften Zufahrt Anlage einer dauerhaften Zuwegung Änderung einer...
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Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten Für das Anbringen von Plakaten an öffentlichen Straßen wird eine Erlaubnis benötigt. Zuständigkeit: die Straßenbaubehörden (außerorts) und die Straßenverkehrsbehörden der Städte und Gemeinden (innerorts).
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Sondernutzung von Straßen - Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße beantragen
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße Eine Sondererlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße außerorts muss bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden; Zuständigkeit: örtliche...