Zuständigkeitsfinder

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Wahlen
Meinung bilden und Stimme abgeben: Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung. Ich bin umgezogen, wo kann ich wählen? Wie und wo erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin? Hier finden Sie Behördenkontakte und Informationen über das Wählen – von der Briefwahl bis zum Wahlschein.
Leistungen
  • Wählbarkeitsbescheinigung

    Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind. zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes

  • Wahlhelfer werden

    Wahlhelfer Verpflichtung Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.

  • Wahlrechtsbescheinigung erhalten

    Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften...

  • Briefwahl beantragen

    Briefwahl Zusendung Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

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Leistungen nach Lebenslagen