Zuständigkeitsfinder
Engagement und Beteiligung
Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Demokratie, schafft Lebensqualität und prägt den Gemeinsinn. In diesem Bereich finden Sie relevante Informationen und Unterstützungsangebote für eine aktive Beteiligung.Leistungen
-
Entschädigung für bare Auslagen und Zeitversäumnisse bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss
-
Einwohnerversammlung
-
Freiwilliges ökologisches Jahr
-
Freiwilliges soziales Jahr
-
Anliegen an den Bürgerbeauftragten
Der Bürgerbeauftragte ist den Bürgerinnen und Bürgern Ansprechpartner und Ratgeber in allen Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung. Er hat die Aufgabe, deren Rechte gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung in Thüringen zu wahren und sie im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen....
-
Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein (w. V.)
Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein Verleihung Ein wirtschaftlicher Verein ist, im Gegensatz zu einem Idealverein (e. V.), ein Verein, dessen Zweck auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Beispiele für einen wirtschaftlichen Verein sind: Dorfläden/ Cafés, Agrar-Erzeugergemeinschaften,...
-
Amtsblatt Veröffentlichung
Amtsblatt Veröffentlichung Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt,...
-
Einwohnerversammlung durchführen
Einwohnerversammlung Durchführung Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und ist vom Bürgermeister mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Zuständig: Gemeinde
-
Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen
Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen Mitglieder eines Berufsbildungsausschusses erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für bare Auslagen sowie ein Kilometergeld für Fahrten aus Anlass der Sitzung und für ihre Zeitversäumnisse Wenn die...
-
Wehrdienst: Einberufung
Am 01.07.2011 ist das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Nach über 50 Jahren Wehrpflicht wird fortan auf die Einberufung von Wehrpflichtigen verzichtet. Statt dessen können junge Frauen und Männer einen bis zu 23 monatigen Freiwilligen Wehrdienst leisten. Die Wehrpflicht bleibt...