Zuständigkeitsfinder

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Urkunden und Bescheinigungen
Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.
Leistungen
  • Erbschein ausstellen

    Nach einer Erbschaft kann es notwendig sein, einen Erbschein zu beantragen, um beispielsweise am Geschäftsverkehr teilnehmen zu können. Dieser muss beim Nachlassgericht des zuständigen Amtsgerichts beantragt werden.

  • Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, kann das Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Zuständig ist das Standesamt im dessen...

  • Leichenpass - Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung Wer einen Leichenpass benötigt, der/die kann diesen bei der zuständigen Stelle beantragen. Die benötigten Unterlagen (beurkundeter Original-Totenschein Teil I, Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung, Route der Überführung) sind vorzulegen. Es fallen Gebühren...

  • Waffenbesitzkarte als Sachverständige oder Sachverständiger Erlaubnis beantragen

    für den Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition für Waffen- oder Munitionssachverständige wird eine Erlaubnis benötigt Bedürfnis wird anerkannt bei wissenschaftlichen oder technischen Zwecken, Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder ähnliche Zwecke  Es fallen Kosten an. Zuständig:...

  • Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

    Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern (derselben Mutter oder demselben Vater) abstammen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt...

  • Fischereierlaubnisscheine erteilen - Auskunft

    Fischereierlaubnisscheinerteilung, Besitzer eines Gewässers, Inhaber von Fischereirechten  

  • Sammeln von Orden und Ehrenzeichen

    Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden. Das Thüringer Landesverwaltungsamt kann eine Erlaubnis zum Erwerb (Sammelerlaubnis) auch ohne Vorlage eines Besitzzeugnisses erteilen.

  • Führungszeugnis - erweitertes

    Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte...

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Leistungen nach Lebenslagen