Zuständigkeitsfinder

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Ausweise
Wie bekomme ich den neuen Personalausweis? Wie und wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen? Wo können Änderungen beantragt werden? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Kontaktdaten der Verwaltung rund um Ausweise wie Personalausweis und Reisepass.
Leistungen
  • Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Personalausweis Meldung wegen Fund Wiederauffinden des Personalausweises muss gemeldet werden, wenn zuvor der Verlust angezeigt worden war Kosten: keine Bearbeitungsdauer: keine Fristen: keine zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

  • Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Personalausweis Meldung wegen Verlust Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden Kosten: keine Bearbeitungsdauer: keine Fristen: unverzüglich zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

  • Parkausweis - Bewohnerparkausweis verlängern lassen

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen. Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde.  Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst

  • Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich den Reisepass des Kindes zu ändern.

  • Außer Kraft - Kinderreisepass Verlängerung

    Kinderreisepass Verlängerung Der Kinderreisepass kann vor Ablauf der Gültigkeit verlängert und geändert werden lassen. Gebühren für Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00 zuständig: Passbehörde

  • Express-Reisepass beantragen

    Reisepass Ausstellung express Reisepässe im Expressverfahren müssen persönlich beantragt werden verkürzte Lieferzeit von in der Regel 3 Tagen Zuschlag von zusätzlich EUR 32,00 bei Expressverfahren Gültigkeit:  bis 24 Jahre: 6 Jahre ab 24 Jahre: 10 Jahre zuständig:...

  • Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Reisepass Ausstellung für Vielreisende Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden. Persönliche Beantragung erforderlich Unterlagen:  gültiges Ausweisdokument biometrietaugliches Lichtbild Fingerabdrücke werden während Antragstellung...

  • Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich Ihren Reisepass zu ändern.

  • Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), ist Ihr Pass ungültig geworden.  Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen, er wird dann in der Regel eingezogen und Sie können einen neuen beantragen.

  • Zweitpass beantragen

    Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe Grundsätzlich nur ein Reisepass pro Person erlaubt Berechtigtes Interesse ermöglicht Ausstellung eines Zweitpasses Zweitpass hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren Vorläufiger Zweitpass gilt maximal ein Jahr Zuständigkeit: Passbehörden

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Leistungen nach Lebenslagen