Zuständigkeitsfinder
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.Leistungen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptistin oder Orthoptist bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptistin oder Orthoptist bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz