Zuständigkeitsfinder
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.Leistungen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch automatische Anerkennung
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch nicht-automatische Anerkennung
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin oder Logopäde bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin oder Logopäde bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz