Zuständigkeitsfinder
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.Leistungen
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Ausübung der Heilkunde
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz