Zuständigkeitsfinder
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.Leistungen
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Physiotherapeutin oder Physiotherapeut mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“...
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Physiotherapeutin oder Physiotherapeut mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, ausländische Berufsqualifikation anerkennen Für die Tätigkeit als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“...
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Anerkennung als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen. Für die Arbeit als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis....
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Anerkennung als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen. Für die Arbeit als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis....
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Podologin oder Podologe mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, ausländische Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Podologin oder Podologe benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Podologin“ oder „Podologe“ nennen und in dem Beruf...
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Polizeivollzugsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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Feuerwehrtechnischer Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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nichttechnischer Verwaltungsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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Steuerverwaltungsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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wirtschafts-, gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.