Zuständigkeitsfinder
Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.Leistungen
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Lebenspartnerschaftsurkunde
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Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und in Deutschland nachbeurkundet wurde, stellt das Standesamt aus dem Register Personenstandsurkunden aus. Die Urkunden können bei dem registerführenden...
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Ehefähigkeitszeugnis
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Eheschließung
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Familienname
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Eheurkunde
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Vorname
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Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
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Ausstellen einer Eheurkunde
Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet Das Standesamt stellt aus dem Eheregister Eheurkunden aus. Eheurkunden können in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Eheregister ausgestellt werden.
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Namensänderung
Wenn Sie Ihren Nach- und/oder Vornamen ändern oder feststellen lassen wollen, müssen Sie dies beantragen. Eine Änderung ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Zuständige Behörde zur Änderung des Namens sind die Landkreise und kreisfreien Städte . Zuständige Behörde für...