Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "O" wurde(n) 314 Treffer gefunden.
-
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptistin oder Orthoptist bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Orthoptistin oder Orthoptist mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Orthoptistin oder Orthoptist benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Orthoptistin“ oder „Orthoptist“ nennen und in dem Beruf...
-
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptistin oder Orthoptist bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Orthoptistin oder Orthoptist mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, ausländische Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Orthoptistin oder Orthoptist benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Orthoptistin“ oder „Orthoptist“ nennen...
-
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Physiotherapeutin oder Physiotherapeut mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“...
-
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Physiotherapeutin oder Physiotherapeut mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, ausländische Berufsqualifikation anerkennen Für die Tätigkeit als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“...
-
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, ausländische Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent benötigt man in Deutschland eine staatliche...
-
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis....
-
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Podologin oder Podologe mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, ausländische Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Podologin oder Podologe benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Podologin“ oder „Podologe“ nennen und in dem Beruf...
-
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung Für die Arbeit als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent...
-
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung Für die Arbeit als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent...
-
Approbation Erteilung Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten
Für die Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin benötigt man in Deutschland eine staatliche Zulassung (Approbation). Mit einer Approbation darf man ohne Einschränkung als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat kann man in Deutschland...