Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "B" wurde(n) 1400 Treffer gefunden.
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Anzeige für die beabsichtigte Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen nach Anhang I Nummer 5.4.2.3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 Tonnen beabsichtigt, hat dies spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen...
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Regionalpartner für Beratungsförderung Unternehmerischen Know-hows
Regionalpartner für Beratungsförderung Unternehmerischen Know-hows kleine oder mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten können unter Umständen eine Förderung erhalten. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen...
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Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis bis 31.12.2012
Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den redlichen Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung ist die Führung des Schuldnerverzeichnisses ab dem Jahr 2013 grundlegend reformiert und modernisiert worden. Hierdurch kommt es für eine mehrjährige...
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Bescheinigung in Steuersachen
Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. zuständig: das für Ihre Besteuerung zuständige Finanzamt
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Handwerk: Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk nach § 7a HwO beantragen
Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke nach § 7a HwO – Erteilung Ausweitung der Betätigung eines zulassungspflichtigen Handwerks auf ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Tätigkeiten eines anderen zulassungspflichtigen Handwerks: dafür muss eine Ausübungsberechtigung...
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Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau und Fischereiwesen
Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau und Fischereiwesen Der Interessent stellt bei der Bestellungsbehörde den Antrag auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger in einem bestimmten Fachgebiet. Die Behörde prüft den Antrag,...
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Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Erweiterung der Öffentlichen Bestellung als landwirtschaftlicher Sachverständiger Soll eine bereits bestehende öffentliche Bestellung um ein weiteres Fachgebiet erweitert werden, muss hierfür gegenüber der Bestellungsbehörde analog der Erstbestellung die besondere Sachkunde nachgewiesen werden....
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Beendigung der Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige gegenüber der jeweiligen Bestellungsbehörde erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will,...
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Führung des Verzeichnisses der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Die Bestellungsbehörden machen die öffentlich bestellten Sachverständigen mit Kontaktdaten und dem Bestellungsfachgebiet öffentlich bekannt. Die Listen werden ständig aktualisiert und permanent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die öffentliche Bestellung stellt eine besondere öffentlich-rechtliche...
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Herstellung von oder Handel mit Branntwein - Anmeldung
Wer einen Betrieb, der die Herstellung oder die Reinigung von Branntwein oder den Handel mit Branntwein zum Gegenstand hat, eröffnet oder übernimmt, hat sich schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden. Dies hat spätestens bei der Eröffnung oder bei der Übernahme zu geschehen. Dabei sind die...