Vormundschaft und Betreuung für Kinder oder Erwachsene neu geregelt
Kreisverwaltung sucht ehrenamtliche Vertreter als Helfer für Minderjährige und für Erwachsene.
Gesetze unterliegen in der Regel einem stetigen Wandel. Durch die Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts im Januar 2023 – welches Änderungen auch im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie im Betreuungsorganisationsgesetz nach sich zog – treten bundesweit eine Reihe von Änderungen und Neuerungen in Kraft. Verstärkt sollen jetzt Personen im Ehrenamt als Vormünder und Betreuer gewonnen werden.
Dafür sind Vormund und Betreuer nötig
Was heißt Vormundschaft beziehungsweise Betreuung? Ein „Vormund“ ist die volle oder teilweise gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren, wenn die sorgeberechtigten Eltern fehlen, behindert sind oder ihnen die Sorge gerichtlich entzogen wurde. Ferner wird ein Vormund eingesetzt bei minderjährigen Müttern, bei vertraulicher Geburt oder bei einer Einwilligung in Adoptionsverfahren. Häufigster Fall hierzulande ist, dass die Vormünder als gesetzlicher Vertreter agieren, wenn die elterliche Sorge entzogen wurde oder die Eltern in personen- oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten aus bestimmten Gründen nicht zur Vertretung berechtigt oder daran gehindert sind. Aber auch immer mehr minderjährige Kinder oder Jugendliche ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte, die nach Deutschland allein einreisen, benötigen zur rechtlichen Vertretung einen Vormund.
Für Personen ab 18 Jahre, die ihre persönlichen oder rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr ganz oder nur teilweise aufgrund einer Krankheit oder Behinderung regeln können, heißt diese Aufgabe „Betreuung“, die dann von ehrenamtlichen Betreuern oder Berufsbetreuern übernommen wird. Vormund und Betreuer dienen den Betroffenen als gesetzlicher Vertreter, sprich Interessenvertreter, aber auch als Weichensteller, Vertrauensperson oder Vermittler.
Ehrenamtliche Betreuer und Vormünder auch fürs Altenburger Land
Wesentliches Ziel des neuen Gesetzes ist es, verstärkt Personen im Ehrenamt als Vormünder oder Betreuer für diese wichtigen Aufgaben zu gewinnen und bereits tätige Personen auf diesem Gebiet zu fördern. Sollte dies nicht möglich sein, stehen weiterhin Berufsbetreuer und Amtsvormünder im Landratsamt für diese Aufgaben zur Verfügung. Die neuen Gesetzlichkeiten, die im Buch 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Familienrecht geregelt sind, zielen darauf ab, flächendeckend ein breites Netz an ehrenamtlichen Betreuern und Vormündern auch im Altenburger Land aufzubauen. Sowohl bei der gesetzlichen Vertretung als Vormund als auch als Betreuer steht im neuen Gesetz der Wille des Betroffenen ‒ egal ob Kind oder Erwachsener ‒ und seine familiären Beziehungen an oberster Stelle. Auch die Rechte der Betroffenen selbst sind durch das neue Gesetz stärker geschützt.
Interessenten für das Ehrenamt können sich bewerben
Im Landkreis Altenburger Land nehmen die Aufgaben der Vormundschaft derzeit drei Amtsvormünder und wenige ehrenamtliche Vormünder wahr. Die Aufgabe der Betreuung leisten mehr als 500 ehrenamtliche Betreuer, meist Familienangehörige und 31 Berufsbetreuer. In Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen sollen nun Menschen in der Region gefunden werden, die sich ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene auf dem Gebiet der rechtlichen Vertretung engagieren wollen. Voraussetzungen für diese Tätigkeit sind neben der persönlichen Eignung (erweitertes Führungszeugnis und Auskunft Schuldnerverzeichnis) vor allem ein guter Zugang zu Menschen und Sensibilität. Aber auch ein entsprechender Zeitrahmen, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft sind nötig. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Über die neue inhaltliche Arbeit im Vormundschafts- und Betreuungsrecht, die Chancen und persönlichen Erfahrungen in diesem Ehrenamt wird die Kreisverwaltung weiter informieren.
Ist Ihr Interesse für dieses Ehrenamt geweckt? Dann melden Sie sich im Fachdienst Grundsicherung, Wohngeld und sonstige Leistungen.
Kontakt:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen
Fachdienstleiterin Silke Manger
Lindenaustraße 30
04600 Altenburg
Tel.: 03447 586-802
E-Mail: silke.manger@altenburgerland.de