Verfahrenslotse nimmt seine Tätigkeit auf
Neues kostenloses Beratungs- und Unterstützungsangebot.
Für junge Menschen mit Behinderung gibt es im Landratsamt Altenburger Land seit diesem Jahr ein neues Beratungs- und Unterstützungsangebot in Form des Verfahrenslotsen.
Der Verfahrenslotse berät junge Menschen (bis zu einem Alter von 27 Jahren) mit einer drohenden oder vorliegenden Behinderung, deren Eltern, Pflegeeltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu Leistungen der Eingliederungshilfe und unterstützt sie bei der Verwirklichung und Inanspruchnahme der ihnen zustehenden Hilfeleistungen. Darüber hinaus gibt der Verfahrenslotse Orientierung hinsichtlich der Durchführung unterschiedlicher Rehabilitationsverfahren, vermittelt Kontakte zu den für die Antragsbearbeitung zuständigen Fachdiensten im Landratsamt und erteilt Auskünfte über Beratungs- und Unterstützungsangebote anderer Rehabilitations- und Sozial-leistungsträger.
Das Beratungsangebot des Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich. Der Verfahrenslotse wird nur auf Wunsch der jungen Menschen und ihrer Familien tätig. Die Beratung, Begleitung und Unterstützung kann je nach Wunsch als persönliches Gespräch im Landratsamt, im Rahmen eines Hausbesuches, als telefonische Beratung oder als Onlinevideoberatung erfolgen.
Darüber hinaus können die Gespräche auch an jedem anderen geeigneten Ort wie Schulen, Kitas oder etwa in Arztpraxen stattfinden. Die Hilfe des Verfahrenslotsen kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens in Anspruch genommen werden und ist in Form einer einzelnen Beratung oder als Begleitung über den gesamten Hilfeverlauf möglich.
Um das neue Angebot bekannt zu machen, bestand die Aufgabe in den zurückliegenden Wochen vor allem darin, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Verfahrenslotsen sowie die Kontaktmöglichkeiten mit wichtigen Netzwerkpartnern aus dem Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitswesen sowie mit den Vertretungen der Elternschaft aus Kindertagesstätten und Schulen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Das neue Angebot wurde bereits gut angenommen. So fanden schon über 30 Beratungsgespräche rund um das Thema Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung statt.
Die Aufgabe der Verfahrenslotsen wurde mit dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses regelt unter anderem, dass die Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung schließlich ab dem Jahr 2028 zentral vom Jugendamt erbracht werden. Bisher sind die Hilfeleistungen für junge Menschen mit Behinderung in zwei unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern geregelt. Der Verfahrenslotse unterstützt daher neben der individuellen Beratung der jungen Menschen auch das Jugendamt bei der Weiterentwicklung einer inklusiven Jugendhilfelandschaft. Eine Kontaktaufnahme für ein persönliches Beratungsgespräch kann telefonisch oder per Mail erfolgen.
Ansprechpartner
Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung
Verfahrenslotse
Herr Schunke
Lindenaustraße 30
04600 Altenburg
03447 586-886
verfahrenslotse@altenburgerland.de